Manuskriptgestaltung

Richtlinien für die Manuskriptgestaltung der Mecklenburgischen Jahrbücher

[ab Jahrgang 117 (2002); aktualisiert 16. 3. 2004]

1. Allgemeines

Manuskripte für die Mecklenburgischen Jahrbücher sollen in einem gängigen Schreibprogramm auf einem aktuellen Datenträger übergeben bzw. der Jahrbuchredaktion oder der Geschäftsstelle elektronisch übermittelt werden. Es gilt die neue Rechtschreibung. Die Texte sollen im Fließtext ohne Trennungen linksbündig geschrieben werden.

2. Textgestaltung

Der Titel des Beitrags ist in Versalien zu halten. Untertitel können fett gesetzt werden. Der Überschrift folgt zentriert der Autorenname, eingeleitet mit Von.
Absätze werden mit einer Leerzeile markiert, der neue Absatz um 3 Zeichen eingezogen. Zwischenüberschriften werden fett gesetzt und dadurch hervorgehoben. Eine Nummerierung der Zwischenüberschriften ist bei Aufsätzen üblicher Länge zu vermeiden. Hervorhebungen einzelner Worte erfolgen durch Kursivierung. Zitate fremdsprachlicher Texte erscheinen ebenfalls kursiv. Quellen- und Literaturzitate, die der deutschen Gegenwartssprache nahe stehen, sollten in Anführungszeichen und normaler Schrift stehen, insbesondere wenn es sich um längere Zitate handelt (die Grenzen des Verfahrens liegen irgendwo im 19. Jahrhundert). Auslassungen in Zitaten müssen mit […] drei Punkten in eckigen Klammern kenntlich gemacht werden. Als Zusatz des Bearbeiters stehen […] als Auslassungszeichen auch im kursiven Zitat in normaler Schrift. Personen werden im laufenden Text bei der ersten Nennung möglichst mit Vornamen (Rufnamen) eingeführt. Im laufenden Text erscheinen Zahlen bis zwölf in der Regel als Wort, ebenso Monatsbezeichnungen (also: 7. März 1918). In den Fußnoten können auch Zifferndaten verwendet werden (7. 3. 1918). Einstelligen Ziffern soll keine Null vorangestellt werden (07. 03. 1918). Nach einer Ziffer und einem Punkt folgt ein Leerzeichen: 19. Jahrhundert.

3. Abkürzungen

Im laufenden Text sollten möglichst wenig Abkürzungen verwendet werden. Alle außer den allgemein üblichen müssen in einem Verzeichnis am Schluss des Beitrags aufgeführt werden, um im Abkürzungsverzeichnis am Ende des Bandes Erklärung zu finden.

4. Abbildungen

Abbildungen sind zur Veranschaulichung des Textes durchaus erwünscht, sollten aber nicht nur ornamentale Funktionen haben. Farbabbildungen müssen wegen der Kosten mit dem Herausgeber abgesprochen werden. Die Abbildungen eines Beitrags müssen durchnummeriert werden, im Manuskript muss angemerkt sein, wo welche Abbildung möglichst stehen soll, der Text sollte einen Verweis auf die Abbildung enthalten. Bildunterschriften sind bei den Abbildungsvorlagen zu belassen. Sie müssen stets am Ende die Bildquelle angeben, z.B. LHAS, Bildersammlung. Die Einholung der Veröffentlichungsrechte obliegt der Autorin/dem Autor.

5. Fußnoten

Die Fußnotenziffern stehen – außer beim Gedankenstrich – hinter den Satzzeichen, es sei denn, sie bezögen sich nicht auf den Inhalt des voraufgehenden Satzteils, sondern nur auf das Wort, den Namen, den zuletzt genannten Begriff. Ein Quellen- und Literaturverzeichnis ist zu vermeiden, die erforderlichen Angaben erscheinen in den Fußnoten.
Fußnoten beginnen mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Bei der Zitierung von Archivquellen steht nach dem Archivkürzel ein Komma, dann folgen Bestand und Aktensignatur. Beispiel: LHAS, 1.9-1 Fälschungen des Notars Ulenoge Nr. 55. Bei Literaturzitaten müssen Autorinnen und Autoren mit Vor- und Zunamen angegeben werden. Der Zuname wird in Kapitälchen gesetzt. Beispiele:
Monographien: Konrad Hoffmann: Die engere Immunität in deutschen Bischofsstädten im Mittelalter, Paderborn 1914.
Veröffentlichungen in Reihen: Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg (Frankfurter Historische Abhandlungen 299), Stuttgart 1989, S. 58.
Bei mehreren Reihen wird nur die erstgenannte aufgeführt, bei mehr als zwei Verlagsorten ebenfalls nur der erstgenannte.
Aufsätze in Zeitschriften: Ernst Münch: Inhaltliche Komponenten der Ulenogeschen Fälschungen zugunsten der Moltkes auf Toitenwinkel, in: MJB 116 (2001), S. 77-104.
Aufsätze in Sammelwerken: Peter Alter: Der britische Generalstreik von 1926 als politische Wende, in: Beiträge zur britischen Geschichte im 20. Jahrhundert, hg. v. Theodor Schieder, München 1983, S. 89-116.
Bei Sammelwerken zuerst den Sachtitel, dann den/die Herausgeber nennen.
Mehrere Autoren oder Herausgeber werden durch Komma gereiht: Otto Haselhoff, Hans Hoffmann…
Zitierte Werke sind bei der ersten Nennung mit vollständigen bibliographischen Angaben zu versehen, bei wiederholter Zitierung genügt der Nachname des Autors bzw. die Kurzform des Quellenwerkes mit Rückverweis auf die erste Nennung: MUB 18 (wie Anm. 7), Nr. 10295.
Nicht zulässig ist die Wendung „a.a.O.“ Mehrere Titel oder Quellennachweise in einer Anmerkung werden durch Semikolon getrennt. Die Kennzeichnung von Folgeseiten durch f oder ff wird durch ein Spatium von der Seitenzahl abgesetzt.

6. Verwendung von allgemeinen Abkürzungen

Folgende allgemeine Abkürzungen sollten verwendet werden:

Anm. = Anmerkung
Aufl. = Auflage
Bd. = Band
bearb. = bearbeitet
ders. = derselbe
dies. = dieselbe
ebd. = ebenda
ff = folgende
R. = Reihe
Hg. = Herausgeber
hg. = herausgegeben
Jh. = Jahrhundert
Nr. = Nummer
R. = Reihe
v. = von (bei zitierter Literatur)
vgl. = vergleiche
zit. = zitiert

7. Anschrift der Verfasserin /des Verfassers

Die angegebene Anschrift soll einer möglichen Kontaktaufnahme interessierter Leser dienen. Daher sollten auch vorhandene E-Mail-Adressen angegeben werden.